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Das Klimaschutz-Gesetz

Das schlanke Klimaschutz-Gesetz mit seinen 15 Artikeln bringt die Schweiz auf Klimakurs. Es weist den Weg zu netto null Treibhausgas-Emissionen. Das Gesetz unterstützt Unternehmen und Private auf ihrem Weg zur Klimaverträglichkeit ohne Verbote und Abgaben.

Die weitere Erhitzung des Klimas kann nur gestoppt werden, wenn die Treibhausgas-Emissionen weltweit auf netto null fallen.

An der Klimakonferenz von Paris 2015 haben sich deshalb alle Uno-Mitglieder auf das Netto-Null-Ziel verpflichtet. Mit dem Klimaschutz-Gesetz setzt die Schweiz das Abkommen um. Das Parlament hat das Klimaschutz-Gesetz mit grossen Mehrheiten verabschiedet.

Die Elemente des Klimaschutz-Gesetzes

Die Treibhausgas-Emissionen der Schweiz sollen spätestens 2050 netto null erreichen; nach 2050 sollen der Atmosphäre mehr Treibhausgase entzogen werden, als die Schweiz emittiert. Zwischenziele sind in Form von Durchschnittswerten über mehrere Jahre festgelegt. Um die verbleibenden Emissionen mit Negativemissionen ausgleichen zu können, braucht es Kohlenstoffspeicher. Bund und Kantone sorgen dafür, dass solche Speicher im In- und Ausland bereitstehen.

Unternehmen oder Branchen, die bis 2029 Fahrpläne zur Erreichung des Netto-Null-Ziels ausarbeiten, werden vom Bund fachlich unterstützt und können vom Programm zur Förderung neuartiger Technologien und Prozesse profitieren. Dafür stehen über sechs Jahre je 200 Millionen Franken pro Jahr bereit. Zudem sichert der Bund Investitions-Risiken für Infrastrukturen ab. Diese Absicherung zielt insbesondere auf den Aufbau einer Infrastruktur für den Transport von CO2 sowie auf Wärmenetze.

Über zehn Jahre fördert der Bund mit je 200 Millionen Franken den Ersatz fossiler Heizungen sowie elektrischer Widerstandsheizungen durch erneuerbare Heizsysteme. Die Fördergelder werden auch für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden eingesetzt.

Bund und Kantone sorgen für die notwendigen Massnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels.
Der Bund kann mit den Finanzbranchen Vereinbarungen für einen klimaverträglichen Finanzplatz abschliessen.
Die Bundesverwaltung senkt ihre eigenen Treibhausgas-Emissionen bereits bis 2040 auf netto null.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament periodisch neue Anträge zur Erreichung der Emissionsziele.

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